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Berufsstand

Rentenberater sind Fachleute im Sozialversicherungsrecht. Sie dürfen ihre Mandanten beraten sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Rentenberater werden seit dem 01.07.2008 zur Ausübung einer Rechtsdienstleistung aufgrund besonderer Sachkunde registriert. Die Registrierung erfolgt nur, wenn die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegt und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen ist. Die Registrierung ist einzusehen unter » www.rechtsdienstleistungsregister.de

Rentenberater vertreten die Interessen ihrer Mandanten unabhängig und mit größter Sachkunde.

Rentenberater sind bei der Vergütung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden.

Rentenberater sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert