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berufsständische Versorgungswerke

Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte sowie Psychologische Psychotherapeuten sind regelmäßig in ihrem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die unabhängig davon ist, ob eine Angestelltentätigkeit oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Die berufsständischen Versorgungswerke unterliegen der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer und stehen selbstständig neben anderen Systemen der Pflichtversorgung, wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung.

Ich berate Sie in allen Fragen, die Sie hinsichtlich Ihrer Mitgliedschaft in Ihrem berufsständischen Versorgungswerk haben.
Da die Versorgungswerke unterschiedliche Satzungen haben, entsteht besonderer Beratungsbedarf beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich eines anderen berufsständischen Versorgungswerkes.

Ich helfe Ihnen, den richtigen Zeitpunkt für die Beantragung der Altersrente zu wählen.

Ich helfe Ihnen bei freiwilligen Zahlungen an das Versorgungswerk die richtigen Entscheidungen zu treffen und dies im Rahmen eines Gesamtversorgungskonzeptes zu beurteilen.

Ich vertrete Sie gegenüber Ihrem Versorgungswerk, wenn es um die Durchsetzung von satzungsgemäßen Ansprüchen geht.